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Gefahr und Chance des gläsernen Firmenautos

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Das vernetzte Fahrzeug ist auf dem Vormarsch und bietet unzählige Möglichkeiten, die man damit nutzen kann. Telematik-Tools aber zur lückenlosen Mitarbeiter-Überwachung zu nutzen, ist nicht nur verboten, sondern kann die Firmen teuer zu stehen kommen.

Das Internet hat ohne Frage unser Leben verändert. Dass bei all den Vorteilen aber gerade im Bereich des Datenschutzes einiges im Argen liegt, wurde in den letzten Wochen und Monaten mehr als deutlich. Systematisch wurden und werden Länder, Regierungen, aber auch einfache Bürger ausspioniert, oftmals unter dem Deckmantel der Verbrechensbekämpfung. Die Methoden der US-amerikanischen National Security Agency NSA widersprechen in vielen Bereichen zumindest europäischen Gesetzen.

Fahrtenschreiber als elektronische Fußfessel

Der Datenschutz wird leider aber auch von vielen Firmen mit Füßen getreten, wie der Kurier kürzlich berichtete. Ein Heizungstechnik- Konzern hat in seine Firmenautos elektronische Fahrtenschreiber eingebaut, die permanent den Bewegungszustand des Autos erfassen. Der Mitarbeiter, der das Gerät als „elektronische Fußfessel“ bezeichnete und es aus seinem Fahrzeug ausbaute, wurde daraufhin gekündigt.

Eingriff in die persönliche Freiheit

 

Und das, obwohl er sich vorher von der Arbeiterkammer bestätigen ließ, dass der Einsatz solcher Systeme nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Fahrers erlaubt sei. Das Grundsatzurteil des Oberlandesgerichtes Wien sah die Entlassung als ungerechtfertigt und sprach dem Ex-Mitarbeiter 14.000 Euro Entschädigung sowie die Ersetzung der Verfahrenskosten zu. Diese permanente Leistungskontrolle sei ein verpönter Eingriff in die persönliche Freiheit. Erlaubte Überwachungsmöglichkeiten durch den Dienstgeber sind zum Beispiel Stechuhren, die direkte Videoüberwachung eines Arbeitsplatzes ist aber ebenfalls tabu. Der Arbeitnehmer muss sich grundsätzlichkontrollieren lassen, die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit darf vom Arbeitgeber aber nicht unterbunden werden.

Adaptive Versicherungsprämie?

Mit der zunehmenden Fahrzeugvernetzung wird dieseÜberwachungsproblematik künftig noch deutlich stärker. Denn was einerseits ein Vorteil sein kann – wie z. B. die Weitergabe von verkehrsrelevanten Daten für Telematik-Systeme – kann sich bei falscher Anwendung schnell zum Boomerang für den Mitarbeiter entwickeln. Bereits jetzt arbeiten Versicherungen daran, die Prämien künftig dem Fahrstil des Fahrers anzupassen. Sprich, wer defensiver unterwegs ist – das Auslesen von Parameter wie Gaspedalstellung, Lenkwinkel etc. stellt kein Problem dar – soll weniger Prämie zahlen als jene, die ihr (Firmen-)Auto flotter und damit risikobehafteter bewegen.

Zustimmung notwendig

Die möglichen Einsatzszenarien sind jedenfalls vielfältig. Um dem Datenschutz Genüge zu tun, ist eine Zustimmung des Fahrzeughalters bzw. des Fahrers notwendig, er kann darüber entscheiden, welche Daten er wem weitergibt. Die österreichische Firma AMV Networks bietet mit dem AMV-System ein Tool an, das quasi das missing link zwischen Fahrzeug und Mobilitätsdienstleister bildet.

Anonyme und verschlüsselte Daten ohne Speicherung

Dass der Datenschutz dabei ernst genommen wird, zeigt ein Blick auf die Eckpfeiler des Systems. Verarbeitet werden nur anonyme Fahrzeugdaten, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem Fahrer bzw. Zulassungsbesitzer stehen. Dieser ist AMV auch nicht bekannt. Die Daten werden anonym und in Echtzeit über verschlüsselte Verbindungen weitergeleitet. Und ganz wichtig: Der Fahrzeughalter bzw. Fahrer entscheidet, ob und welche Daten er wem freigibt, um z. B. Mobilitätsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. AMV steht in Gesprächen mit mehreren großen Herstellern, die an der Implementierung eines solchen Standards sehr interessiert sind. Vernetzte Fahrzeuge sind schließlich ein weiterer, wichtiger Baustein, um das autonome Fahren künftig zu ermöglichen

Vorteile der Vernetzung

Bei all den drohenden Gefahren darf man aber auch die Vorteile der Vernetzung nicht außer Acht lassen. Neben klassischen Diensten wie Stauwarnung können die Systeme auch auf Unfälle hinweisen, beim Überholen assistieren oder z. B. vor Glatteis warnen. Aus einem optimierten Verkehrsfluss lässt sich zudem auch volkswirtschaftlicher Nutzen ziehen, der die Kosten einer solchen Systemimplementierung bereits nach wenigen Jahren um ein Vielfaches wieder hereinspielt.

Einhaltung der Gesetze

Eines steht aber bereits jetzt fest, der legere Umgang oder der mitunter sogar vorsätzliche Bruch des Datenschutzgesetzes wird künftig nicht ungeahndet bleiben und voraussichtlich sogar noch schärfer bestraft. Gerade im Bereich von größeren Fahrzeugflotten ist bei Telematik-Lösungen besonders darauf zu achten, dass geltende Gesetze genau eingehalten werden, andernfalls kannes teuer werden.

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