Der Nationalrat hat in seiner Sitzung vom 18. September 2024 – mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und FPÖ – grünes Licht für das so genannte Progressionsabgeltungsgesetz 2025 gegeben. Das Entlastungsvolumen wird mit rund 650 Millionen Euro beziffert, insgesamt sollen die Steuerzahler von der Abschaffung der kalten Progression 2025 mit knapp 2 Milliarden Euro profitieren.

Ein wesentlicher Punkt des Gesetzes betrifft die Erhöhung des amtlichen Kilometergeldes von derzeit 42 auf 50 Cent pro Kilometer. Dieses gilt einheitlich für die Verkehrsträger Auto, Rad, Bahn, Bus oder Straßenbahn, aber auch für Fußwege.

Bis dato hat das Kilometergeld für Pkw 42 Cent pro Kilometer und für Motorräder 24 Cent betragen, mit einer Obergrenze von maximal 30.000 dienstlich zurückgelegten Kilometern pro Jahr. Mit dem Fahrrad konnten für maximal 2.000 Kilometer je 38 Cent  geltend gemacht werden, Fußgänger mussten eine Untergrenze von 2.000 Kilometern erreichen, um dann in den Genuss von 38 Cent pro Kilometer zu kommen.