Wer besonders "schlau" sein will und sein Auto aus Steuergründen im
Ausland anmeldet, sei gewarnt: Diesbezüglich greifen die Behörden
seit Kurzem hart durch. Andererseits verspricht das aktuelle
Abgabenänderungsgesetz einige steuerliche Erleichterungen.
Die Finanzpolizisten staunten nicht schlecht, als sie kürzlich einen
Wiener Autofahrer anhielten: Der hatte nicht nur keine schlüssige
Erklärung für sein Schweizer Kennzeichen parat, sondern auch noch so
manchen Strafzettel offen. Einschließlich der nie bezahlten
Kfz-Steuer, der Normverbrauchsabgabe (NoVA), der Einfuhrumsatzsteuer
und der Zollabgaben belief sich der Fehlbetrag auf mehr als 80.000
Euro.
Ein Einzelfall? In dieser Schadenshöhe wohl schon, doch das Delikt
selbst ist weit verbreitet: 15.000 bis 20.000 Pkws dürften
widerrechtlich mit ausländischen Kennzeichen unterwegs sein, schätzt
man im Finanzministerium.
Klare Vorschriften
An sich sind heimische Firmen und Privatpersonen verpflichtet, ein
Auto inÖsterreich zuzulassen, sofern es länger als einen Monat im
Inland betrieben wird. Diese Frist kann auf zwei Monate verlängert
werden, sofern die Anmeldung aus triftigen Gründen noch nicht möglich
war. Kurz vor Ablauf einen Abstecher ins Ausland zu unternehmen,
führt laut gängiger Judikatur übrigens nicht dazu, dass die Frist von
Neuem zu laufen beginnt. Ein ordentlicher Wohnsitz im Ausland befreit
ebenfalls nicht von der Pflicht, ein österreichisches Kennzeichen zu
montieren: Dieses steuerrechtliche Schlupfloch wurde schon vor Jahren
geschlossen.
Angestellte ausländischer Unternehmen dürfen ebenfalls nur ein Monat
(oder in Ausnahmefällen eben zwei Monate) lang mit ausländischem
Kennzeichen unterwegs sein. Dennoch wurden in den vergangenen Jahren
immer mehr Fahrzeuge "hinter der Grenze" angemeldet: "Auffällig ist,
dass selbst große internationale Konzerne versuchen, mit "kreativen"
Anmeldemethoden bei ihrem Fuhrpark Abgaben zu sparen", heißt es aus
dem Finanzministerium.
Starke Anreiz
Der Grund dafür ist die hierzulande außerordentlich hohe Abgabenlast.
"Durch unterschiedliche Nettopreise und Steuern, insbesondere die
NoVA, kostet ein VW Golf für Österreicher gleich einmal um 1.700 Euro
mehr als für die deutschen Nachbarn", rechnet der ÖAMTC vor. In der
Folge schlägt die motorbezogeneVersicherungssteuer mit Mehrkosten
von 216 Euro pro Jahr zu Buche. Für Unternehmen kommt ein weiterer
Aspekt hinzu: In Deutschland sind alle Firmenfahrzeuge
vorsteuerabzugsberechtigt, hierzulande lediglich einige genau
definierte Modelle.
Erste "Aktion scharf"
Im selben Maß, in dem die Steuerflucht gewachsen ist, wurde das
Finanzministerium auf die Problematik aufmerksam. Seit dem Frühjahr
macht man nun Ernst: Ministerin Maria Fekter hat die Finanzpolizei,
Anfang 2011 eigens zur Betrugsbekämpfung geschaffen, auf die
Kfz-Steuersünder angesetzt. Die ersten Schwerpunktaktionen fanden
zwischen Februar und Mai in Kärnten, der Steiermark und dem
Burgenland statt. An 97 Einsatztagen wurden dabei gemeinsam mit Zoll
und Exekutive 3.020 Autos überprüft. "Das Ergebnis kann sich sehen
lassen", berichtet Wilfried Lehner, Leiter der Stabsstelle
Finanzpolizei. Insgesamt seien 1.519 Anzeigen getätigt worden. Bei
Steuernachforderungen von rund 8.500 Euro pro Auto ergebe dies eine
NoVA-Gesamtnachforderung von mehr als 12 Millionen Euro, rechnet
Lehner vor. Die künftigen Steuerleistungen im Inland und die jeweils
fälligen Strafen wurden bei dieser Kalkulation nochgar nicht
berücksichtigt.
Strafen bis zur Autopfändung
Der ertappte Lenker eines vermeintlich "ausländischen" Fahrzeugs muss
sich auf ein Verwaltungsstrafverfahren einstellen -ähnlich, als wenn
er ohne Führerschein unterwegs gewesen wäre. Hinzu kommen
Finanzstrafverfahren aufgrund der Hinterziehung von Kfz-Steuer, NoVA
sowie allenfalls Zoll und Umsatzsteuer. Die Strafhöhe reicht laut
Auskunft des Ministeriums bis zum Doppelten des hinterzogenen
Betrags. Damit nicht genug: Ist die Steuerschuld uneinbringlich,
könnte sogar das Fahrzeug gepfändet werden.
Legal sparen statt Steuerbetrug
Die Wahrscheinlichkeit, dass Steuerflüchtlinge den Fahndern ins Netz
gehen, ist in den vergangenen Monaten deutlich größer geworden. Mitte
Juni wurde beispielsweise eine Nacht lang die Tauernautobahn
abgeriegelt, 35 Anzeigen waren die Folge. "Die bisherigen
Einsatzschwerpunkte haben gezeigt, dass wir mit unseren gezielten
Maßnahmenins Schwarze getroffen haben und die Kontrollen auf ganz
Österreich ausdehnen werden", sagt Lehner. In Zeiten allgemeiner
Diskussionen über die gerechte Lastenverteilung sieht er auch die
öffentliche Meinung auf seiner Seite: "Betrugsbekämpfung bedeutet für
uns mehr Gerechtigkeit und Chancengleichheit sowie mehr Schutz für
die heimische Wirtschaft und die Menschen in unserem Land."
Von moralischen Aspekten einmal abgesehen: Das Abgabenänderungsgesetz
2012 wird dafür sorgen, dass zumindest gewisse Fahrzeuge steuerlich
etwas besser gestellt werden (siehe Infokasten). Neben den
verschärften Kontrollen sollte dieser positive Anreiz dazu beitragen,
die Motivation zur Steuerhinterziehung zu senken. Denn auch wenn das
Fahren mit inländischem Kennzeichen in Zukunft immer noch teurer
kommen wird -mit besserem Gewissen ist man allemal unterwegs.
Nicht alles wird teurer ...
Der kürzlich ausgesandte Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2012
sieht eine Halbierung des Kfz-Steuersatzes für Elektro-und
Hybridfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht vor. In Kraft treten
könnte diese im Herbst. Parallel soll der eigentlich per 31. August
auslaufende NoVA-Bonus von 500 Euro fürFahrzeuge mit
"umweltfreundlichem Antriebsmotor" (darunter versteht der Gesetzgeber
"Hybridantrieb, Verwendung von Kraftstoff der Spezifikation E 85, von
Methan in Form von Erdgas/Biogas, Flüssiggas oder Wasserstoff") bis
Jahresende 2014 verlängert werden. Für Erstanmeldungen zwischen Ende
Augustund dem Inkrafttreten des Abgabenänderungsgesetzes ist eine
rückwirkende Regelung vorgesehen.