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Vom Sparen beim Fahren

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Wer besonders "schlau" sein will und sein Auto aus Steuergründen im Ausland anmeldet, sei gewarnt: Diesbezüglich greifen die Behörden seit Kurzem hart durch. Andererseits verspricht das aktuelle Abgabenänderungsgesetz einige steuerliche Erleichterungen.

Die Finanzpolizisten staunten nicht schlecht, als sie kürzlich einen Wiener Autofahrer anhielten: Der hatte nicht nur keine schlüssige Erklärung für sein Schweizer Kennzeichen parat, sondern auch noch so manchen Strafzettel offen. Einschließlich der nie bezahlten Kfz-Steuer, der Normverbrauchsabgabe (NoVA), der Einfuhrumsatzsteuer und der Zollabgaben belief sich der Fehlbetrag auf mehr als 80.000 Euro.

Ein Einzelfall? In dieser Schadenshöhe wohl schon, doch das Delikt selbst ist weit verbreitet: 15.000 bis 20.000 Pkws dürften widerrechtlich mit ausländischen Kennzeichen unterwegs sein, schätzt man im Finanzministerium.

Klare Vorschriften

An sich sind heimische Firmen und Privatpersonen verpflichtet, ein Auto inÖsterreich zuzulassen, sofern es länger als einen Monat im Inland betrieben wird. Diese Frist kann auf zwei Monate verlängert werden, sofern die Anmeldung aus triftigen Gründen noch nicht möglich war. Kurz vor Ablauf einen Abstecher ins Ausland zu unternehmen, führt laut gängiger Judikatur übrigens nicht dazu, dass die Frist von Neuem zu laufen beginnt. Ein ordentlicher Wohnsitz im Ausland befreit ebenfalls nicht von der Pflicht, ein österreichisches Kennzeichen zu montieren: Dieses steuerrechtliche Schlupfloch wurde schon vor Jahren geschlossen.

Angestellte ausländischer Unternehmen dürfen ebenfalls nur ein Monat (oder in Ausnahmefällen eben zwei Monate) lang mit ausländischem Kennzeichen unterwegs sein. Dennoch wurden in den vergangenen Jahren immer mehr Fahrzeuge "hinter der Grenze" angemeldet: "Auffällig ist, dass selbst große internationale Konzerne versuchen, mit "kreativen" Anmeldemethoden bei ihrem Fuhrpark Abgaben zu sparen", heißt es aus dem Finanzministerium.

Starke Anreiz

Der Grund dafür ist die hierzulande außerordentlich hohe Abgabenlast. "Durch unterschiedliche Nettopreise und Steuern, insbesondere die NoVA, kostet ein VW Golf für Österreicher gleich einmal um 1.700 Euro mehr als für die deutschen Nachbarn", rechnet der ÖAMTC vor. In der Folge schlägt die motorbezogeneVersicherungssteuer mit Mehrkosten von 216 Euro pro Jahr zu Buche. Für Unternehmen kommt ein weiterer Aspekt hinzu: In Deutschland sind alle Firmenfahrzeuge vorsteuerabzugsberechtigt, hierzulande lediglich einige genau definierte Modelle.

Erste "Aktion scharf"

Im selben Maß, in dem die Steuerflucht gewachsen ist, wurde das Finanzministerium auf die Problematik aufmerksam. Seit dem Frühjahr macht man nun Ernst: Ministerin Maria Fekter hat die Finanzpolizei, Anfang 2011 eigens zur Betrugsbekämpfung geschaffen, auf die Kfz-Steuersünder angesetzt. Die ersten Schwerpunktaktionen fanden zwischen Februar und Mai in Kärnten, der Steiermark und dem Burgenland statt. An 97 Einsatztagen wurden dabei gemeinsam mit Zoll und Exekutive 3.020 Autos überprüft. "Das Ergebnis kann sich sehen lassen", berichtet Wilfried Lehner, Leiter der Stabsstelle Finanzpolizei. Insgesamt seien 1.519 Anzeigen getätigt worden. Bei Steuernachforderungen von rund 8.500 Euro pro Auto ergebe dies eine NoVA-Gesamtnachforderung von mehr als 12 Millionen Euro, rechnet Lehner vor. Die künftigen Steuerleistungen im Inland und die jeweils fälligen Strafen wurden bei dieser Kalkulation nochgar nicht berücksichtigt.

Strafen bis zur Autopfändung

Der ertappte Lenker eines vermeintlich "ausländischen" Fahrzeugs muss sich auf ein Verwaltungsstrafverfahren einstellen -ähnlich, als wenn er ohne Führerschein unterwegs gewesen wäre. Hinzu kommen Finanzstrafverfahren aufgrund der Hinterziehung von Kfz-Steuer, NoVA sowie allenfalls Zoll und Umsatzsteuer. Die Strafhöhe reicht laut Auskunft des Ministeriums bis zum Doppelten des hinterzogenen Betrags. Damit nicht genug: Ist die Steuerschuld uneinbringlich, könnte sogar das Fahrzeug gepfändet werden.

Legal sparen statt Steuerbetrug

Die Wahrscheinlichkeit, dass Steuerflüchtlinge den Fahndern ins Netz gehen, ist in den vergangenen Monaten deutlich größer geworden. Mitte Juni wurde beispielsweise eine Nacht lang die Tauernautobahn abgeriegelt, 35 Anzeigen waren die Folge. "Die bisherigen Einsatzschwerpunkte haben gezeigt, dass wir mit unseren gezielten Maßnahmenins Schwarze getroffen haben und die Kontrollen auf ganz Österreich ausdehnen werden", sagt Lehner. In Zeiten allgemeiner Diskussionen über die gerechte Lastenverteilung sieht er auch die öffentliche Meinung auf seiner Seite: "Betrugsbekämpfung bedeutet für uns mehr Gerechtigkeit und Chancengleichheit sowie mehr Schutz für die heimische Wirtschaft und die Menschen in unserem Land."

Von moralischen Aspekten einmal abgesehen: Das Abgabenänderungsgesetz 2012 wird dafür sorgen, dass zumindest gewisse Fahrzeuge steuerlich etwas besser gestellt werden (siehe Infokasten). Neben den verschärften Kontrollen sollte dieser positive Anreiz dazu beitragen, die Motivation zur Steuerhinterziehung zu senken. Denn auch wenn das Fahren mit inländischem Kennzeichen in Zukunft immer noch teurer kommen wird -mit besserem Gewissen ist man allemal unterwegs.

Nicht alles wird teurer ...

Der kürzlich ausgesandte Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2012 sieht eine Halbierung des Kfz-Steuersatzes für Elektro-und Hybridfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht vor. In Kraft treten könnte diese im Herbst. Parallel soll der eigentlich per 31. August auslaufende NoVA-Bonus von 500 Euro fürFahrzeuge mit "umweltfreundlichem Antriebsmotor" (darunter versteht der Gesetzgeber "Hybridantrieb, Verwendung von Kraftstoff der Spezifikation E 85, von Methan in Form von Erdgas/Biogas, Flüssiggas oder Wasserstoff") bis Jahresende 2014 verlängert werden. Für Erstanmeldungen zwischen Ende Augustund dem Inkrafttreten des Abgabenänderungsgesetzes ist eine rückwirkende Regelung vorgesehen.

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