Kia EV3 – schon gefahren: Kein Jausengegner
Mit dem EV3 bringt Kia den kleinen Bruder des Flaggschiffs EV9. Die Optik ist speziell, Platzangebot, Reichweite und Bed...
Seit 20. Mai 2018 kann die Messung der Abgase bei der wiederkehrenden Begutachtung gemäß §57a KFG unter bestimmten Voraussetzungen entfallen. AVL DiTest unterstützt seine Kunden mit maßgeschneiderten Lösungen für alle bestehenden Abgasmessgeräte.
Seit Jahren ist in Österreich die Endrohr-Abgasmessung im Zuge des „Pickerls“, der §57a-Begutachtung, verpflichtend durchzuführen. Die seit 20. Mai 2018 gültige 9. Novelle zur PBStV ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen das Auslesen des On-Board-Diagnose-Systems (OBD) an Stelle der bisherigen Abgasmessung. Den genauen Prüfablauf und die Spezifikation der erforderlichen OBD-Auslesegeräte regelt ein Erlass zur Durchführung der OBD-Auslese bei Entfall der Abgasmessung. Durch die neue Verordnung zur Abgasmessung in Österreich werden auch an die Abgasmessgeräte neue Anforderungen gestellt.
Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Messung gemäß der 9. Novelle zur PBStV ist eine Anpassung der Software nötig. Diese muss unter anderem die Überprüfung der Prüfbereitschaftstests, das Auslesen des Fehlerspeichers und die Überprüfung der Motorkontrollleuchte vorsehen. In Form eines Software-Updates können alle vorhandenen Geräte der AVL DiTest CDS und MDS Reihe sowie das AVL DiTest DIX an die Anforderungen der Verordnung angepasst werden. Auch für alle anderen Geräte bietet das Grazer Unternehmen eine Lösung, die eine gesetzeskonforme Messung und Auslese ermöglicht.
Details unter:www.avlditest.com/index.php/de/verordnung-au-oesterreich.html •
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