Kia EV3 – schon gefahren: Kein Jausengegner
Mit dem EV3 bringt Kia den kleinen Bruder des Flaggschiffs EV9. Die Optik ist speziell, Platzangebot, Reichweite und Bed...
Die mit 1. April 2019 in Kraft tretenden Novelle der Straßenverkehrsordnung bringt vor allem Radfahrern mehr Rechte.
Hatte bisher der Radfahrer beim Parallelverkehr eine Wartepflicht, gilt nun das Reißverschlusssystem. Ebenfalls haben Drahteselfahrer nun in dieser Situation Vorrang gegenüber rechtsabbiegenden Fahrzeugen. Armin Kaltenegger, Leiter der Rechtsabteilung beim KfV erklärt das via orf.at: „Bislang hatten an Kreuzungen Radfahrer immer dann Wartepflicht, wenn sie die Radfahranlage verlassen, also wenn sie rechts abbiegen oder links abbiegen wollten. Jetzt gelten für Radfahrer an allen Kreuzungen die ganz normalen Vorrangregeln.“
Verboten wird hingegen das Befahren des Schutzweges. Das heißt, von nun an muss vom Fahrrad abgestiegen und dies geschoben werden – außer es gibt eine Zusatzmarkierung. Das Ganze gilt übrigens auch für Elektrofahrräder.
Kinder
Geändert werden auch die Alterslimits. So dürfen nun Kinder ab dem neunten Geburtstag den Radfahrausweis erwerben und damit alleine fahren. Die Nutzung von Scootern ohne Antrieb wurde von zwölf auf acht Jahre runtergesetzt. Gefahren werden darf damit auf Gehsteigen, Fußgängerzonen, auf gemischten Geh- und Radwegen, in Wohn- und Spießstraßen sowie in Begegnungszonen (auf dem Gehsteig).
Scooter mit Elektroantrieb
Mit der nächsten Novelle, sie soll ab 1. Juni gelten, sollen elektrisch angetrieben Scooter bis 25 km/h überall dort fahren dürfen, wo Radfahren erlaubt ist.
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