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BEV-Sachbezug: Das sagt die Branche

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Die Bundesregierung veröffentlicht ein neues Doppelbudget und öffnet damit ganz nebenbei die Büchse der Pandora. Die ersten Kommentare, Einordnungen und Berechnungen lassen nicht lange auf sich warten.

Bei dem Regierungspapier für das Bundesbudget 2027/2028 wird in der Einleitung von einem klaren verlässlichen Rahmen gesprochen. Es werden Gerechtigkeit und Reformationswille angedeutet und über eine Stabilität und Planungssicherheit sinniert. Alles Punkte, die von kritischen Stimmen als recht einseitige Versprechen wahrgenommen werden. So steht in der gleichen Einleitung, dass geopolitische Spannungen die Rahmenbedingungen verändern, die Teuerung vorantreiben und gegen ein Wirtschaftswachstum arbeiten. Es wird dazu aufgerufen, in seinem Wirkungsbereich Verantwortung zu übernehmen und man kündigt an, die zu bestrafen, die schon seit Jahren Verantwortung übernommen haben, als von Regierungsseite wenig in Richtung Klimaschutz getan wurde. Von einigen wird das Dieselprivileg wieder auf den Tisch geholt und gefragt, warum das bleiben darf und im Gegenzug – zumindest kurzfristig – noch weiter subventioniert wird. Albert Schmidbauer, Geschäftsführer von Biogena und Betreiber einer 140 Elektro-Mini starken Flotte, hat kurzerhand eine Petition gestartet, in der er zumindest einen Bestandsschutz fordert. Diese läuft noch bis November und hatte zu Redaktionsschluss nach knapp einer Woche online schon fast die Hälfte der notwendigen Unterschriften erreicht. 

Es braucht Glaubwürdigkeit
Karlheinz Kopf, Präsident Wirtschaftskammer Vorarlberg

Verlässliche Rahmenbedingungen sind für Unternehmen entscheidend. Umso problematischer ist die geplante Änderung beim Sachbezug für elektrische Dienstfahrzeuge. Viele Betriebe haben in den vergangenen Jahren bewusst auf nachhaltige Mobilität gesetzt, ihre Fahrzeugflotten modernisiert und zusätzliche Anreize für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschaffen. Grundlage dafür war das Vertrauen in stabile steuerliche Regelungen. Die nun vorgesehene Anpassung bringt für Beschäftigte finanzielle Nachteile und erhöht gleichzeitig den Druck auf Unternehmen. Dabei geht es auch um die Glaubwürdigkeit wirtschaftspolitischer Entscheidungen. Gerade Firmenflotten leisten einen wichtigen Beitrag zur Umstellung auf klimafreundliche Mobilität. Dafür braucht es Kontinuität und keine nachträglichen Mehrbelastungen.
Wir fordern daher eine Überprüfung der geplanten Maßnahme unter Berücksichtigung von Planungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und klimapolitischen Zielsetzungen.

 

Paradoxe Situation
Manuel Scheffauer, Prodinger Steuerberatung

Scheffauer macht in seiner Aussendung auf die paradoxe Situation aufmerksam. Die Regierung werbe mit Planungssicherheit und konterkariere genau diese durch die Streichung von steuerlichen Anreizen für Zukunftsinvestitionen. „Wer Investitionen in E-Mobilität fördern will, darf zen­trale Anreize nicht plötzlich abdrehen. Gerade Firmenflotten sind ein entscheidender Hebel für die Verbreitung von Elektrofahrzeugen, weil diese Fahrzeuge später auch in den Gebrauchtwagenmarkt kommen. Eine steuerliche Verschlechterung wirkt daher weit über einzelne Dienstverhältnisse hinaus“, so Scheffauer. Aus Sicht der Prodinger Steuerberatung sei dies besonders problematisch, „weil viele Unternehmen ihre Fuhrparkentscheidungen auf Basis der bisherigen Rechtslage getroffen haben. Die Abschaffung des Null-Sachbezugs würde daher nicht nur Dienstnehmer finanziell treffen, sondern auch die Planbarkeit betrieblicher Investitionen in klimafreundliche Mobilität verschlechtern“. In Zahlen bedeute dies eine Mehrbelastung der Dienstnehmer von rund 2.200 Euro vom Nettolohn im Jahr. Das Beispiel beruht auf einem Bruttolohn von 4.000 Euro monatlich. Auf der Arbeitgeberseite ist mit einer Mehrbelastung von etwa 1.300 Euro pro betroffenem Mitarbeiter pro Jahr zu rechnen. 

 

Verlässlichkeit
Renato Eggner, Leiter des FPM-Ausschusses im VÖL

„Die geplante Einführung eines Sachbezugs für E-Dienstwagen ist mehr als eine steuerliche Detailänderung – sie ist eine Lenkungsmaßnahme und hat direkte Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen, Fuhrparkstrategien und die Attraktivität der Elektromobilität. Für Unternehmen reduziert sich ein wesentlicher Vorteil bei den Lohnnebenkosten, der bislang ein wichtiger Faktor bei Investitionsentscheidungen war. Gleichzeitig bleibt die wirtschaftliche Ausgangslage herausfordernd, da Elektrofahrzeuge in der Anschaffung oftmals noch teurer sind als vergleichbare Modelle mit Verbrennungsmotor. Auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschiebt sich die Rechnung: Die private Nutzung eines E-Dienstwagens wird künftig als geldwerter Vorteil besteuert, wodurch sich die finanzielle Attraktivität gegenüber einem Verbrenner verringert. Elektromobilität leistet einen wichtigen Beitrag zur Reduktion von CO-Emissionen und zur Erreichung der Klimaziele. Umso entscheidender sind stabile und verlässliche Anreize, damit dieser Weg konsequent weitergegangen werden kann.“

 

TCO ändert sich
Nikolaus Engleitner, CSO BMW Austria Leasing GmbH

„Wie wirkt der geplante Sachbezug auf E-Fahrzeuge auf die TCO? Eine Frage, die sich aktuell nicht wenige Kunden, Partner und Freunde stellen. Einerseits, wenn es um klassische Firmenwagen (E-Auto vs. Verbrenner) geht, aber andererseits auch all jene, die das immer beliebtere Modell der Gehaltsumwandlung mittels E-Auto nutzen. Wir haben genau nachgerechnet und eine gute sowie eine schlechte Nachricht. Die gute Nachricht ist, dass die Wirtschaftlichkeit – sowohl für klassische Firmenwagen als auch für Gehaltsumwandlungsmodelle – nach wie vor gegeben ist. Die schlechte Nachricht ist, dass die Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer deutlich geschmälert werden. Abgesehen davon muss man nun wirklich genau rechnen, was bei 0,- € Sachbezug bisher nicht immer notwendig war. Zudem herrscht berechtigte Verunsicherung, wie lange man sich auf die einzelnen Parameter in den Kalkulationen wirklich verlassen kann.“ Gerade beim Thema Gehaltsumwandlung zeigt sich, dass die Vorteile deutlich schrumpfen, sowohl auf Arbeitnehmer als auch auf Arbeitgeberseite. 

 

Massive Unsicherheiten
Günther Kerle, Sprecher österreichischer Automobilimporteure

„Für Unternehmen ist die bestehende Regelung ein wichtiges Signal an Verlässlichkeit und Investitionssicherheit. Flottenentscheidungen werden langfristig getroffen – Änderungen bei steuerlichen Rahmenbedingungen führen zu Unsicherheit, verzögern Investitionen und schwächen die Innovationsdynamik. Gerade kleine und mittlere Unternehmen profitieren von klaren, stabilen Anreizen beim Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge. Außerdem zahlen Unternehmen niedrigere Lohnnebenkosten, wenn das Fahrzeug bei der Einkommensberechnung keine Rolle spielt. Die Sachbezugsbefreiung ist oftmals ein langfristig zugesicherter Lohnbestandteil für Mitarbeiter und kein Privileg für wenige und ermöglicht den Zugang zu moderner, klimafreundlicher Mobilität. Dies entlastet Betriebe durch geringere Umwelt- und Folgekosten. Eine mögliche Abschaffung der derzeitigen Regelung bringt jedenfalls massive Unsicherheiten mit sich“.

 

Bremsen, nicht aufhalten
Mag. Hannes Maurer und Dr. Alexander Nekolar, Vorstände Porsche Bank AG

Natürlich seien die steuerlichen Vorteile ein Treiber beim Hochlauf der E-Mobilität gewesen, kommentieren die beiden Vorstände Mag. Hannes Maurer und Dr. Alexander Nekolar. Doch seien die in Diskussion befindlichen 0,75 % noch immer deutlich weniger als bei einem Verbrenner, wo je nach Verbrauch 1,5 oder meist 2,0 % herangezogen werden. „Wir gehen davon aus, dass die neue Entscheidung zum Sachbezug die Elektroautos vielleicht etwas bremsen, aber nicht aufhalten wird“, sagt Maurer. Das Elektroauto sei „eine runde Sache“ und bei den Servicekosten und auch im Verbrauch deutlich günstiger als ein Verbrenner. „Wir spüren seit gut einem Monat auch einen deutlichen Zulauf von Privatkunden.“

 

Planungssicherheit?
Gerald Karner, Corporate Strategy & Business Development Simacek Holding GmbH

„Das Dieselprivileg hält seit 1949 – die E-Auto Sachbezugsbefreiung nicht einmal 10 Jahre. Wo bleibt die Planungssicherheit? Die Sachbezugsbefreiung für E-Dienstwagen war nicht befristet. Sie war als Lenkungsinstrument im Steuerrecht eingebaut, keine Förderung. Die Steuerfunktion war klar: Umstellung der Flotten auf E-Mobilität als Teil der grünen Transformation – was nachgelagert zu einem relevanten Gebrauchtmarkt für E-Fahrzeuge führt. Und das Signal war klar: Investiert, der Staat steht dahinter. Das hat die Koalition im Regierungsprogramm sogar explizit bestätigt.

Besonders bitter: Die Sachbezugsbefreiung ist ein klares, finanzielles Versprechen an die Mitarbeitenden – nicht nur Management-Positionen, sondern jede Form des Außendienstes. Bei uns betrifft das besonders die Objektleiterinnen und Objektleiter, die unsere Kunden und unsere Arbeitskräfte in den vielen Objekten vor Ort betreuen. Eine verlässliche Regelung ist kein Nice-to-have. Sie ist Planungsgrundlage, in Firmen-Budgets und – in diesem Fall – auch in den Haushaltsbudgets der Mitarbeitenden. Das Dieselprivileg gibt es seit 1949. Der ursprüngliche Grund ist längst weg. Trotzdem bleibt es. Die E-Auto-Befreiung hält nicht einmal 10 Jahre. Das ist kein Klimapolitik-Problem. Das ist ein Verlässlichkeitsproblem.“ Wer langfristig investieren soll, braucht Spielregeln, die nicht mitten im Spiel kippen. Und schon gar nicht für bereits bestehende (Leasing-)Verträge.“

 

Der dritte schwere Schlag
Prof. Burkhard Ernst, stv. Bundesgremialobmann 

„Die Wirtschaft ist der wichtigste Treiber der Mobilitätswende, weil sie über die letzten Jahre alternative Antriebe wie Hybrid und Elektro ganz massiv forciert hat. Die Einführung eines Sachbezugs auf E-Autos könnte diese für die Nutzer um bis zu fast 500 Euro im Monat verteuern und damit die Bereitschaft zum Umstieg ersticken.“ Hinzu kommt, dass der E-Mobilität mit der Einführung der motorbezogenen Versicherungssteuer im Vorjahr und dem Auslaufen der Kaufprämie bereits zwei schwere Schläge versetzt wurden: „Wenn jetzt auch noch ein Sachbezug von einigen Hundertern im Monat als zusätzliche Belastung eingeführt wird, werden Unternehmen und Mitarbeiter rasch die Bereitschaft zum Umstieg verlieren“, so Prof. Ernst.

Die Befürchtung, dass ein Sachbezug auch für E-Autos kommen würde, lag schon lang in der Luft. Dass es allerdings in einer Zeit kommt, kurz nachdem alle Förderungen abgedreht wurden oder ausgelaufen sind und die motorbezogene Steuer eingeführt wurde, wirkt etwas überstürzt und monothematisch. Rechnerisch ist es noch immer die bessere Wahl, das ist allerdings für die Betroffenen ein geringer Trost. Vor allem, wenn es den ohnehin schon knappen Nettolohn betrifft. 

 

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