Kia EV3 – schon gefahren: Kein Jausengegner
Mit dem EV3 bringt Kia den kleinen Bruder des Flaggschiffs EV9. Die Optik ist speziell, Platzangebot, Reichweite und Bed...
Das EU-Parlament plant, die Regelungen für einen Führerscheinentzug in der gesamten EU zu vereinheitlichen. Dieses Vorhaben stößt auch beim ARBÖ auf Kritik.
Noch ist es nur ein Gesetzesvorschlag. Dass sich das EU-Parlament aber mit dem Thema beschäftigt, bestimmte Delikte wie Alkohol am Steuer, Raserei oder Unfälle mit Todesfolge in der gesamten EU mit dem Führerscheinentzug zu ahnden, sollte dennoch aufhorchen lassen. Auch wenn dieses Vorhaben ob der schwere der angeführten Delikte jetzt nichts Verwerfliches vermuten lassen würde.
Doch der Teufel liegt wie immer im Kleingedruckten. Durch diese neue Regelung wäre der Führerscheinentzug auch in der gesamten EU gültig, Kraftfahrer dürften somit in der gesamten Europäischen Union nicht mehr fahren. Und nicht nur das: „Die Strafen sind in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. Warum sollen österreichische Autolenkerinnen und -lenker in der gesamten EU, also eben auch in Österreich, für etwas bestraft werden, was bei uns gar kein Delikt darstellt? Zum Beispiel ist in dem Vorschlag geplant, dass der Führerschein künftig schon bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 30 km/h entzogen werden kann, obwohl in Österreich der Entzug erst ab 40 km/h möglich ist“, sagt ARBÖ-Boss KommR Mag. Gerald Kumnig.
Ein weiterer Kritikpunkt: die Vielzahl an Delikten, die unter die neue Regelung fallen sollen: „Es wird kolportiert, dass die Liste an Delikten, für die der EU-weite Führerscheinentzug gelten soll, noch ausgeweitet werden soll. Damit will man die individuelle Mobilität einschränken und mittels EU-Verordnung unattraktiv machen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Gesetzgebung und Vollstreckung von Delikten weiterhin einzelstaatlich geregelt werden“, so Kumnig weiter.
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