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Das Bundesgremium des Fahrzeughandels rät dringend an, bei Fahrten mit Probekennzeichen nach bzw. in Italien die zum Download bereitgestellten Dokumente des italienischen Außenministeriums, die in italienischer Sprache gehalten sind, mitzuführen.

Eigentlich gilt die gegenseitige Anerkennung von Probekennzeichen auch zwischen Österreich und Italien, doch in der Vergangenheit kam es in der Praxis manchmal zu Schwierigkeiten.

 

Deshalb gilt die Empfehlung des Bundesgremiums, das Dokument des Außenministeriums mitzuführen, um Diskussionen über die Zulässigkeit von Fahrten mit österreichischen Probekennzeichen in Italien im Ansatz sachlich zu parieren.

Link: wko.at flotte_3798_1.pdf, flotte_3798_2.ocx

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