Kia EV3 – schon gefahren: Kein Jausengegner
Mit dem EV3 bringt Kia den kleinen Bruder des Flaggschiffs EV9. Die Optik ist speziell, Platzangebot, Reichweite und Bed...
Viele Fuhrparkleiter sind sich ihrer Haftung oftmals nicht bewusst, vor allem wer nach Paragraph 9 des Verwaltungsstrafgesetzes beauftragt ist, muss Vorsicht walten lassen.
Wer sein Geld als Fuhrparkmanager eines Unternehmens verdient, ist gut beraten, auch über die rechtlichen Bedingungen Bescheid zu wissen, die der Job mit sich bringt. Dass das Thema "Rechtliche Fallen für Fuhrparkleiter" gut gewählt war, zeigte das große Interesse am Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Martin Brenner, den dieser vor Mitgliedern des Fuhrparkverbandes Austria kürzlich hielt. Grundsätzlich sei der Mitarbeiter Erfüllungsgehilfe laut ABGB, die Verantwortung obliege aber im Regelfall der Geschäftsführung. Diese kann die Haftung auch nicht komplett auf den Fuhrparkleiter auslagern, diesen aber nach §9 des Verwaltungsstrafgesetzes beauftragen und dessen Verantwortungsbereich dadurch empfindlich vergrößern, was vielen Fuhrparkleitern oft nicht bewusst ist.
So muss sich der nach §9 angestellte Fuhrparkleiter um viele Dinge rund ums Fahrzeug kümmern, etwa darum, dass die Winterreifen montiert werden oder auch die Pickerlfrist eingehalten wird. Dass in der Praxis allgemein per Mail an die Fahrer darauf hingewiesen wird, ist im Zweifelsfall übrigens nicht ausreichend. Streng genommen kann der Fuhrparkleiter auch in die Pflicht genommen werden, wenn ein Mitarbeiter sich weigert, einen Strafzettel zu bezahlen, in der Praxis wird das aber wohl nicht vorkommen. Heikler ist da schon die Haftungsfrage, wenn etwa die Führerscheine der Firmenautofahrer nicht regelmäßig - Dr. Brenner rät mindestens zwei Mal im Jahr - überprüft werden oder auch Zugriff auf unversperrte Schlüsselboards ermöglicht wird und ein Unfall passiert.
Solide Car-Policy als rechtliche Grundlage Besonders wichtig ist auch, dem Mitarbeiter einen genauen Plan zu geben, wie er sich im Falle eines Unfalls zu verhalten hat. Das sollte Bestandteil einer sorgfältig aufgesetzten Car-Policy sein, um die sich der Fuhrparkleiter ebenfalls zu kümmern hat. Mehr Infos rund um die Car-Policy finden sie übrigens nach dem kommenden Seminar des Fuhrparkverbandes in der nächsten Ausgabe der FLOTTE&Wirtschaft. (STS)
Wie lang sind Sie bereits als Fuhrparkleiter tätig?
Ich bin seit rund drei Jahren als Fuhrparkleiter bei Kelly’s tätig.
Wie viele Fahrzeuge verwalten Sie und wie viele Kilometer werden damit im Jahr durchschnittlich zurückgelegt?
Insgesamt 50 Fahrzeuge, Pkw und leichte Nutzfahrzeuge, im Schnitt fährt jedes Fahrzeug 30.000 Kilometer pro Jahr.
Wie wurden die Fahrzeuge finanziert?
Ich habe den Fuhrpark auf Full Operating Leasing umgestellt, dadurch sind die Kosten ziemlich genau planbar, zudem konnten wir eine deutliche Ersparnis einfahren.
Seit wann sind Sie Mitglied des Fuhrparkverbandes?
Ich bin seit Anfang an dabei.
Welche Vorteile bringt die Mitgliedschaft für Ihren Arbeitsalltag?
Die Vorteile sind vielfältig. Zum einen ist der Kontakt zu anderen Fuhrparkleitern sehr hilfreich, wir tauschen uns regelmäßig aus und geben einander Tipps. Toll sind auch die Seminare, die sich jeweils auf ein Thema konzentrieren. So kann jeder für sich entscheiden, welche Themen interessant sind. Praktisch ist auch, dass die Beginnzeiten am frühen Abend angesetzt sind und dadurch den Arbeitsablauf tagsüber nicht stören.
Haben Sie eine Empfehlung für Fuhrparkleiter-Kollegen?
Die Mitgliedschaft beim Fuhrparkverband Austria rechnet sich allein durch die kostenlosen Fortbildungsmöglichkeiten sehr schnell, ich rate daher jedem, sich die Leistungen des Verbandes näher anzusehen.
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