Kia EV3 – schon gefahren: Kein Jausengegner
Mit dem EV3 bringt Kia den kleinen Bruder des Flaggschiffs EV9. Die Optik ist speziell, Platzangebot, Reichweite und Bed...
Mit 20.5.2019 tritt die eine weitere EU-Richtlinie zur Ladungssicherungskontrolle in Kraft - der Fuhrparkverband klärt in einem Seminar auf.
Beschlossen hat der EU-Rat die Richtlinie für eine „regelkonforme Ladungssicherungskontrolle" bereits 2014, mit 20.5.2019 tritt sie endgültig in Kraft. Damit rücken nun auch Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen in den Fokus der Exekutive, die nun während der technischen Unterwegskontrolle auch eine Kontrolle der Ladungssicherung gemäß Anhang III vornehmen kann. Wir ein Mangel festgestellt, wird dies zukünftig in ein europaweites Verkehrsunternehmensregister eingetragen. Je öfter ein Mängel bei einem Unternehmen festgestellt wird, desto höher fallen die Strafen aus - der Strafrahmen geht bis zum Entzug der Gewerbeberechtigung.
FVA klärt auf
Im Rahmen eines ganztägigen Seminars am 26.3.2019 klärt der Fuhrparkverband folgende Fragen:
Für die Beantwortung dieser und weiterer Fragen wurde mit Ing. Reinhard Koller ein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Ladungssicherung gefunden.
Überblick
Ganztagesseminar: Ladungssicherung Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen
26.3.2019; 9:00 bis 17:00 Uhr
Sortimo GesmbH, Industriezentrum NÖ Süd Straße 2 Obj.M3 2351 Wiener Neudorf
Seminarpreis für Mitglieder: € 240,00
Seminarpreis für Nichtmitglieder: € 480,00
Anmeldung bitte bis 26.2.2019 unter office@fuhrparkverband.at
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