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Die Änderungen der Zeiträume zur Durchführung der §57a-Begutachtung verfolgen ein klares Ziel. Man darf sich jedoch wundern, wie dieses aussieht. Und was die ganze Aktion überhaupt bringen soll.

In meinem Ort hat ein neues Lokal aufgesperrt, mit dem Ziel, traditionelle Gerichte anders zu kreieren. Wer mitreden möchte, muss natürlich probieren und als gelernter Österreicher griff ich automatisch zum Wiener Schnitzel. Oder zu dem, was nach der Umgestaltung davon übrig geblieben ist. Überraschend klein war es. Und geschmacklich anders. Aber besser? Das Thema wurde dann bei diversen veganen Biobieren lange diskutiert, ähnlich lange übrigens wie die Neugestaltung der Fristen, innerhalb derer man nun das Pickerl machen muss. Man bewegt sich hier also auf zwei hochemotionalen Ebenen dieses Landes.

Wenn man nicht in den Genuss eines Neu- oder Jungwagen kommt, so wie die meisten Österreicher, hat man ab Mai 2027 nicht mehr einen Monat vor und vier Monate nach dem Monat, in dem das Fahrzeug erstmalig zugelassen wurde (die berühmte Lochung in der Plakette) Zeit für eine erfolgreiche Begutachtung, sondern nur mehr vier Monate davor. Der Zeitraum wurde also kleiner, aber nicht viel. Und er ist an einem anderen Punkt im Jahr, was einen ähnlich wie das upgescalte Schnitzel ins Grübeln bringt, ob es sinnvoll ist, etwas nur des Änderns willen zu ändern. Weil jeder, wirklich jeder mit einem Vehikel älter als zehn Jahre muss nun teilweise seine komplette Planung über den Haufen werfen, die er seit Jahrzehnten intus hatte. Gerade die Freunde motorisierter Zweiräder, die ihre Krads oft im März erstmalig zugelassen haben, kommen jetzt ins Rotieren, weil sie zu Saisonbeginn streng genommen schon illegal unterwegs sind. Ganz zu schweigen von den Oldtimer-Spezis, wobei es da wieder relativ ist. Eines meiner Vehikel ist im Oktober gelocht, was bislang immer supermühsam war. Nun aber kann ich gepflegt im Sommerurlaub zur Begutachtungsstelle gleiten, frei ohne Furcht vor Regen oder Kolonnenverkehr.

Wir sehen: Es ist also nicht nur blöd. Oder um es anders zu sagen: Die Entbürokratisierung fängt für viele von uns also erst einmal mit einem kompletten Chaos an und der ein oder andere wird wohl schmerzlich an die neue Reglung erinnert werden, wenn er auf einmal eine Strafe kassiert, vorerst aber nicht einmal weiß, warum. Aber wie so oft in unserem schönen Land: Nach wildem Gefluche folgt meist schnell eine Gewöhnung an die neuen Verhältnisse und alles nimmt gewohnte, wenn auch neue Bahnen. Ähnlich wie beim Kreativschnitzel kann man sich daher umso mehr darüber wundern, wozu die ganze Aktion dann überhaupt gut sein soll. Wozu etwas ändern, das funktioniert und sich ja doch nichts ändert? Schließlich muss man so oder so weiterhin jährlich zur Begutachtung, was der eigentliche Gag der ganzen Geschichte ist. Und solange man sich nicht wie in Deutschland zum Beispiel dazu durchringt, das Intervall generell auf zwei Jahre zu dehnen, kann ich mir nur schwer erklären, was die Maßnahme mit Entbürokratisierung zu tun hat. Aber andererseits essen unsere teutonischen Nachbarn das Schnitzel mit brauner Grundsauce, was jetzt auch nicht der Weisheit letzter Schluss ist. 

Der A&W-Verlag bildet ein breites Meinungsspektrum ab. Kommentare müssen nicht der Meinung des Verlages entsprechen.

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