Skoda Octavia Combi im Test
Nur Vernunft allein kanns ja auch nicht sein. Als Sportline mit MHD-Benziner zeigt dieser Škoda Octavia, dass Fahrspaß o...
Der neue vereinheitlichte Bußgeldkatalog ist da und tritt ab 01.01.2027 in Kraft. In der Redaktion war uns teilweise nicht bewusst, was alles gestraft werden kann. Also habe ich einen symbolischen Tausender ausgegeben, um für Aufklärung zu sorgen.
Insgesamt gibt es 118 Gründe eine Anonymverfügung zu erhalten und 6 Gründe die Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung zu verletzen. Letztere wird außer Konkurrenz geführt, zahlt also nicht auf den Tausender mit ein. Es kostet im Übrigen jedes Fehlverhalten in einer Kurzparkzone direkt 60 Euro. Falsch aufgerundet – 60 Euro. Falsche Parkscheibe benutzt oder falsch eingestellt – 60 Euro. Hier gehört betont, dass die deutsche Parkscheibe in Österreich (eigentlich) nicht zulässig ist, da die Stunde nur in halbe Stunden unterteilt wird. In Österreich wird jedoch in Viertelstundenabschnitten gerundet. Das sind schonmal vermeidbare 60 Euro, denn wie immer gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Wir beginnen mit dem Rechtsfahrgebot. Das ist deutlich umfangreicher, als viele vermuten mögen und gilt nicht nur auf Autobahnen. Wer es also richtig ungeschickt anstellt, kann in einem Aufwasch auf der Landstraße mal 500 Euro allein dafür investieren. Also bitte nicht bei ungenügender Sicht, beim Überholt werden mit Gegenverkehr vor einer Fahrbahnkuppe in einer unübersichtlichen Kurve zu weit links fahren, sonst drohen fünfmal 100 Euro per Erlagschein. Damit die Hälfte des Pulvers nicht jetzt schon verschossen sind, wird nur ein Hunderter in die Gesamtrechnung mitgenommen. Denn als nächstes fahren wir grundlos durch die gleiche Straße mehrmals hintereinander hindurch und überweisen der Exekutive dafür 70 Euro. Weitere 50 Euro werden fällig, weil wir den Motor im Stand laufen lassen, um zum Beispiel die Klimaanlage weiter nutzen zu können. Hoppla, jetzt haben wir dabei auf einem Radweg geparkt und sind auf dem Gehsteig (mit unter 10 km/h) gefahren. Da flattern schon wieder zwei Briefe mit jeweils 80 Euro hinein. Wobei das Parken am Radweg nur 60 Euro kostet und das Befahren 80. Wie das eine ohne das andere gehen soll, wird unter Magie abgetan. Das war ein teurer Tag. Jetzt aber ganz vorsichtig nur mehr der Straßenbahn hinterher und bloß nichts mehr falsch machen. Zu spät, die Straßenbahn ist auf den eigenen Gleiskörper abgebogen, da hat ein Auto nichts verloren. 70 Euro adé. So schnell sind 450 bzw. 510 Euro verbrannt und wir haben nur die ersten 10 Punkte des Katalogs abgefrühstückt.
Bevor nun also jede Bodenmarkierung unbeachtet bleibt und das Budget komplett vernichtet wird, betätigen wir ordnungsgemäß den Blinker, biegen jedoch nicht ab und vergessen den Blinker auszuschalten. 50 Euro. Das das Reißverschlussprinzip etwas ist, dass kaum einer kennt, merkt man jeden Tag, dass diese Unkenntnis 70 Euro kostet, haben bisher gefühlt zu wenige gespürt. Ein ähnliches Ärgernis liegt in der Tatsache, dass auch noch viel zu wenige gespürt haben, wie viel eine zugestellte Kreuzung oder ein Schutzweg kostet. Da dies den Verkehrsfluss so stark beeinträchtigt und somit nicht nur die Leute in unmittelbarer Umgebung nervt, sind die dafür aufgerufenen 70 Euro geradezu günstig. In Wien herrscht Hupverbot, das war schon immer die geringste Strafe im Katalog. Das ist sie nun nicht mehr mit 35 Euro ist es allerdings noch immer recht leistbar. Wer allerdings das Hupen unterlässt, obwohl es notwendig wäre, der riskiert 55 Euro Strafe. Und wer sich denkt, hinter dem Einsatzfahrzeug ist kein Stau, da fahr ich hinterher, darf dafür schonmal 115 Euro einplanen. Für die letzten 100 Euro können wir uns nun noch aussuchen, ob wir mit schmutzigen Reifen auf eine saubere Straße (70 Euro) oder mit einem Moped auf eine Autobahn (100 Euro) fahren oder ob wir beim Abstellen des Autos vergessen, es gegen Wegrollen zu sichern (80 Euro).
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