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Neue Stromnetzentgelte ab 2027: Mehr Kostenbewusstsein, aber auch neue Unsicherheiten

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stock.adobe.com/marcus hofmann

Mit der am 12. Oktober 2026 veröffentlichten Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) schafft die E-Control die Grundlage für eine Neuausrichtung der österreichischen Stromnetzentgelte ab 1. Jänner 2027.

Künftig soll der Leistungspreis gegenüber dem Arbeitspreis stärker gewichtet werden. Damit rückt nicht allein der Stromverbrauch, sondern zunehmend auch die höchste beanspruchte Leistung in den Mittelpunkt der Abrechnung. Für Haushalte auf der Netzebene 7 sind zudem günstigere Zeitfenster vorgesehen: im Sommer zwischen 10 und 16 Uhr und im Winter zwischen 23 und 5 Uhr. Ob sich das für Verbraucher tatsächlich rechnet, hängt allerdings von den noch festzulegenden Tarifen und ihrem Verbrauchsverhalten ab. Gerade die stärkere Gewichtung der Leistung kann für Haushalte mit hohen kurzfristigen Verbrauchsspitzen zum Kostenfaktor werden. Erneut trifft es somit E-Auto-Nutzer, die sich eine Wallbox installieren ließen. Denn diese lädt im durchschnittlichen Bestfall allein schon mit über 10 kW und katapultiert somit den gesamten Haushalt bereits in die nächste Tarifstufe. Ebenso Nutzer von Wärmepumpen sind betroffen. Das kann schnell ein vielfaches der aktuellen Kosten nach sich ziehen und somit die Break-Even-Rechnung nachhaltig schädigen.

Widerspruch

Die Verordnung setzt zugleich auf mehr Flexibilität im Stromnetz. Wer sich vertraglich verpflichtet, den Strombezug bei hoher Netzbelastung zeitweise zu reduzieren, kann von gesonderten Netzentgelten profitieren. Für systemdienliche Speicher sind unter bestimmten Voraussetzungen Befreiungen vom Netznutzungs- und Netzverlustentgelt vorgesehen. Dafür müssen Betreiber allerdings Eingriffe in den Betrieb ihrer Anlagen akzeptieren. Die Begünstigung ist österreichweit auf fünf Gigawatt Speicherleistung begrenzt. Auch die gemeinsame Energienutzung im Nahebereich soll durch reduzierte Netzentgelte attraktiver werden. Der Ansatz ist nachvollziehbar: Netze sollen besser ausgelastet und Engpässe vermieden werden. Kritisch bleibt jedoch, dass wirtschaftliche Vorteile an technische Voraussetzungen, vertragliche Einschränkungen und die konkrete Netzsituation geknüpft sind. Ob sich Investitionen dadurch verlässlich kalkulieren lassen, wird sich erst in der Praxis zeigen.

Unsicherheiten

Auch beim Netzanschluss ändern sich die Spielregeln. Die Kosten werden künftig in einen aufwandsorientierten und einen pauschalen Anteil aufgeteilt. Für Photovoltaikanlagen bis 15 kW entfällt der pauschale Anteil unter bestimmten Voraussetzungen. Bei anderen Anschlüssen können zusätzliche Kosten entstehen, insbesondere wenn die Anschlussleistung erhöht wird. Die Verordnung legt allerdings noch keine konkreten Eurobeträge fest: Diese werden erst mit der Tarifverordnung bestimmt. Damit bleibt vorerst offen, welche Haushalte, Betriebe und Erzeugungsanlagen tatsächlich entlastet oder stärker belastet werden. Die Reform verspricht mehr Anreize für netzdienliches Verhalten, schafft aber auch neue Abhängigkeiten von Tarifgestaltung und Netzbetreibern. Entscheidend wird sein, ob die konkreten Tarife transparent, nachvollziehbar und für Investoren wie Verbraucher langfristig planbar ausfallen.

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