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Weitere Assistenzsysteme für Neuwagen

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Ralph Wagner ÖAMTC

Ab Dienstag müssen neu zugelassene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge erweitertes Notbremssystem, Ablenkungswarner, verbesserten Kopfaufschlagschutz und Notfallspurhalteassistent an Bord haben.

Basierend auf der EU-Verordnung 2019/2144 sind die Hersteller ab 7. Juli zur Integration weiterentwickelter Assistenzsysteme verpflichtet. Zusätzlich zu den seit 2024 vorgeschriebenen Assistenz- und Sicherheitssystemen müssen dann ein erweitertes Notbremssystem, ein Konzentrations- und Ablenkungs-Warnsystem, ein Notfall-Spurhalteassistenten sowie ein verbesserter Kopfaufschlagschutz im Frontbereich vorhanden sein. 

 "Die neuen Systeme sind ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Zum einen wird der Schutz von Fußgänger:innen und Radfahrenden erheblich gesteigert, zum anderen fokussiert der Ablenkungswarner auf eine der Hauptunfallursachen und kann so einen wichtigen Beitrag zur weiteren Reduktion der Unfallzahlen leisten bzw. die Schwere der Verletzungen verringern", sagt ÖAMTC-Techniker Daniel Deimel. 

"Das Feedback von ÖAMTC-Mitgliedern sowie Umfragen des Clubs zeigen, dass Assistenzsysteme gut angenommen werden. Allerdings gibt es immer wieder Rückmeldungen zu teilweise problematischen Fehleinsätzen, z. B. ungerechtfertigten Notbremsungen und nervigen Warnungen. Hier sind Gesetzgeber und Hersteller gleichermaßen gefordert. Die verpflichtenden Systeme müssen auf unterschiedlichste Szenarien und Hindernisse trainiert werden. Warnungen und Eingriffe müssen so abgestimmt sein, sodass der Fahrer nicht gestört, irritiert und überfordert wird", so Deimel weiter. 

 Die Neuerungen im Überblick

* Erweitertes Notbremsassistenzsystem: Dieses System muss nun auch Fußgänger und Radfahrer zuverlässig erkennen. Droht eine Kollision, leitet das Fahrzeug selbstständig eine Notbremsung ein.

* Ablenkungs- und Konzentrationswarner (Advanced Driver Distraction Warning): Ein Kamerasystem überwacht die Augenbewegungen und das Fahrverhalten des Fahrers. Es warnt aktiv bei nachlassender Aufmerksamkeit oder gefährlicher Ablenkung. 

* Notfall-Spurhalteassistent: Das System greift korrigierend ein und lenkt aktiv gegen, wenn das Fahrzeug ungewollt die Fahrspur verlässt. Diese Funktion ist nun – nach einer zweijährigen Toleranzfrist – auch für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung verpflichtend.

* Kopfaufschlagschutz: Die Anforderungen an den Kopfaufschlagschutz im Frontbereich der Fahrzeuge wurden erhöht, um den Schutz von Fußgängern weiter zu verbessern. 

 

Bereits bestehende Systeme wie intelligente Geschwindigkeitsassistenzsysteme, Rückfahr-Assistenz und Unfalldatenspeicher ("Blackbox") und das adaptive Bremslicht bleiben weiterhin Standard.

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