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Nutzfahrzeug-NoVA: Wird die Frist verlängert?

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Auch bei leichten Nutzfahrzeugen stockt die Produktion – und das hat Auswirkungen auf die Auslieferungen und auf die NoVA-Ausnahmeregelungen in Österreich. Reagiert nun Finanzminister Gernot Blümel?

Blicken wir zurück: An einem Wochenende Ende November 2020 brachte die Bundesregierung überraschend einen Initiativantrag ein. Dieser sah vor, dass Kunden ab Juli 2021 auch für die – bisher NoVA-befreiten – leichten Nutzfahrzeuge diese Abgabe zahlen müssen. Trotz der massiven Proteste seitens der Wirtschaft wurde diese Maßnahme noch im Dezember 2020 beschlossen: Der ÖVP war das Wohl des grünen Koalitionspartners wichtiger als jenes der Stammwähler in der Wirtschaft.

Alle Proteste blieben erfolglos. Das einzige Zugeständnis seitens der Regierung war, dass für die bis 1. Juli abgeschlossenen Kaufverträge eine Übergangsfrist bis 1. November ausverhandelt wurde. Doch je näher diese Frist rückt, umso klarer wird: Angesichts des weltweiten Halbleitermangels ist natürlich auch die Produktion von Nutzfahrzeugen betroffen. Und wie es aussieht, werden zahlreiche Fahrzeuge wohl nicht mehr rechtzeitig bis 1. November in Österreich eintreffen, obwohl die Kunden diese rechtzeitig vor dem 1. Juli bestellt hatten.

Nun hat der Arbeitskreis der Automobilimporteure gemeinsam mit dem Bundesgremium des Fahrzeughandels einen Brief an Finanzminister Mag. Gernot Blümel geschrieben (siehe Faksimile): Gefordert wird eine Verlängerung der Frist „zumindest bis zum 1. März 2022“: Nur so könnten erhebliche finanzielle Mehrbelastungen für die Unternehmer, die die Fahrzeuge rechtzeitig bestellt haben, verhindert werden. Diese würden die Mehrkosten vermutlich an die Endkunden weitergeben, so die Argumentation. Ob die ÖVP sich traut, den – ohnedies brüchigen – Koalitionsfrieden aufs Spiel zu setzen? Die nächsten Wochen werden es zeigen!

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