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Wer darf im Urlaub ans Steuer?

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Wer früh genug abklärt, ob und wie die Urlaubsfahrt ins Ausland mit dem eigenen Dienstwagen geregelt ist, kann besser planen und erspart sich im Problemfall viel Ärger.

Wer eine Reise tut, sollte vorher die Rahmenbedingungen klären. Das gilt vor allem für Urlaubsfahrten mit dem Dienstwagen. Was erlaubt ist und was nicht, regeln viele Unternehmen in der Car Policy oder Betriebsvereinbarung. Darin ist etwa festgehalten, ob überhaupt mit dem Dienstwagen in den Urlaub gefahren werden darf und inwiefern private Fahrten insAusland zulässig sind. Darüber hinaus sind auch Fragen zum Versicherungsschutz und zu den Kosten wie das Tanken mit der Tankkarte im Ausland geregelt. Nigel Storny, Geschäftsführer von LeasePlan Österreich, rät außerdem: "Fragen Sie Ihren Dienstgeber, ob es auch eine Kilometerbeschränkung gibt. Üblicherweise sehen Verträge eine solche vor."

Darf der Ehepartner auch fahren?

Gerade vor langen Fahrten sollte zudem die Frage geklärt werden, ob andere Personen -etwa der Ehepartner oder das erwachsene Kind - ans Steuer des Dienstwagens darf. Dies ist insofern wichtig, da es sich dabei um heikle Versicherungsfragen handelt, wie Storny erklärt. Weiters sollte vor dem Fahrtantritt überprüft werden, ob die grüne Versicherungskarte noch gültig ist, denn nur sie gilt international als anerkannter Versicherungsschutz. Bei Reisen innerhalb der EU ist die Mitnahme seit einiger Zeit zwar keine Pflicht mehr, dennoch wird von den österreichischen Autofahrer-Clubs die Mitnahme empfohlen. Was ebenfalls nicht schadet: Klären Sie vor der Urlaubsfahrt mit Ihrem Dienstgeber ab, welche Unfall-und Pannenhilfen im Ausland kontaktiert werden können und führen Sie im Handschuhfach einen europäischen Unfallbericht mit. (PSP)

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