Test: Volkswagen e-Transporter Doka-Pritsche 4-Motion
Als Marke in der Marke hat sich die Doka-Pritsche bei Volkswagen längst eine eigene Fan-Gemeinde antrainiert. Diese könn...
Seit der NoVA-Reform sind nur mehr wenige Pick-ups als Nutzfahrzeuge eingestuft und somit von dieser Abgabe befreit. Ein Umbau kann hier effektiv Abhilfe schaffen, der aber ein Feature für immer ausschließt.
Böse Zungen meinen, dass das NoVA-Debakel rund um die in Österreich erhältlichen Pick-ups überfällig und garnicht vermeidbar war. Oder um es anders zu sagen: Man hat die alte Gesetzgebung vielleicht ein wenig zu sehr ausgenutzt. Schließlich galten diese Fahrzeuge grundsätzlich als Nutzfahrzeuge, kamen also in den Genuss einer NoVa-Befreiung trotz riesiger V8-Motoren, für die auch nur ein geringer Fix-Steuersatz angesetzt wurde. Nachdem aber von den verkauften Exemplaren wohl kaum eines jemals einen Zementsackauf die belüfteten Ledersitze gelegt und praktisch nie eines davon einen Waldweg unter seine Niederquerschnitt-Sommerreifen bekam, war es nur eine Frage der Zeit, bis der Fiskus sich die Frage stellte, was all das jetzt mit einem Nutzfahrzeug noch zu tun hat.
Nichts dahinter
Was kleine Importeure von großen US-Monstern nun ebenso anbieten wie auch beispielsweise Volkswagen Nutzfahrzeuge oder KGM ist ein Umbau, der noch vor der Auslieferung erfolgt: Die Rücksitzbank wird komplett entfernt, der Bereich hinter der vorderen Sitzreihe gemütlich ausgekleidet und als Laderaum in der Fahrerkabine tituliert. Damit die harte Hand der Legislative auch wirklich dem Ganzen zustimmt, sind natürlich ein paar Auflagen zu erfüllen. Zum Beispiel müssen die Verankerungspunkte für Sicherheitsgurte im Fond unbrauchbar gemacht – sprich zugeschweißt – werden, damit auch ja keine Rückrüstung nach der Auslieferung erfolgen kann. Natürlich wäre eine Rücktypisierung theoretisch möglich. Dies würde aber automatisch dazu führen, die Normverbrauchsabgabe nachträglich abführen zu müssen, und bei den veranschlagten Summen überlegt man sich das nicht nur zwei Mal.
Belüftete Ersparnisse
Kontrollierte Hassliebe
Wer seit der NoVA-Reform in Österreich einen Pick-up als Nutzfahrzeug zulassen möchte, muss Auflagen erfüllen, die aktuell erhältliche Modelle nicht schaffen. Es gilt nämlich, dass sie über eine einfache Ausstattung verfügen müssen, was aber nicht exakt definiert ist. Indes: Sind alleine schon Fensterheber oder Armlehnen im Fond verbaut, bewegt man sich laut Gesetz schon in luxuriösen Gefilden und die Einstufung als Pkw ist unvermeidbar.
Ausnahmen gibt es nur wenige:
| - Vollelektrischer Antrieb |
| - Plug-in-Hybrid-Antrieb |
| - Nur eine Sitzreihe |
Nachdem es derzeit in Österreich aber nur Varianten mit zwei Sitzreihen gibt, im
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