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NoVA-befreite Pick-ups

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Stellantis

Seit der NoVA-Reform sind nur mehr wenige Pick-ups als Nutzfahrzeuge eingestuft und somit von dieser Abgabe befreit. Ein Umbau kann hier effektiv Abhilfe schaffen, der aber ein Feature für immer ausschließt.

Böse Zungen meinen, dass das NoVA-Debakel rund um die in Österreich erhältlichen Pick-ups überfällig und garnicht vermeidbar war. Oder um es anders zu sagen: Man hat die alte Gesetzgebung vielleicht ein wenig zu sehr ausgenutzt. Schließlich galten diese Fahrzeuge grundsätzlich als Nutzfahrzeuge, kamen also in den Genuss einer NoVa-Befreiung trotz riesiger V8-Motoren, für die auch nur ein geringer Fix-Steuersatz angesetzt wurde. Nachdem aber von den verkauften Exemplaren wohl kaum eines jemals einen Zementsackauf die belüfteten Ledersitze gelegt und praktisch nie eines davon einen Waldweg unter seine Niederquerschnitt-Sommerreifen bekam, war es nur eine Frage der Zeit, bis der Fiskus sich die Frage stellte, was all das jetzt mit einem Nutzfahrzeug noch zu tun hat.

Nichts dahinter
Jedenfalls war die Reaktion fast zu erwarten: Ist der Pick-up nicht elektrisch angetrieben oder ein PHEV, ist die Normverbrauchsabgabe fällig, und zwar die für einen Pkw. Ausnahmen? Schließlich leben wir ja in Österreich. Die gibt es natürlich (siehe Kasten), aber treffen die tatsächlich nur auf Fahrzeuge zu, die man nicht einmal als Preislistenleiche am Hinterhof von Händlern entdeckt, sprich: Was es zu kaufen gibt, gilt als Pkw. Außer, man umgeht eine entscheidende Passage im Gesetzestext, die besagt, dass Pick-ups grundsätzlich keiner NoVA unterliegen, wenn sie nur drei Sitze, sprich, nur eine Sitzreihe haben. Wieviele Türen hingegen ist nicht näher definiert.

Was kleine Importeure von großen US-Monstern nun ebenso anbieten wie auch beispielsweise Volkswagen Nutzfahrzeuge oder KGM ist ein Umbau, der noch vor der Auslieferung erfolgt: Die Rücksitzbank wird komplett entfernt, der Bereich hinter der vorderen Sitzreihe gemütlich ausgekleidet und als Laderaum in der Fahrerkabine tituliert. Damit die harte Hand der Legislative auch wirklich dem Ganzen zustimmt, sind natürlich ein paar Auflagen zu erfüllen. Zum Beispiel müssen die Verankerungspunkte für Sicherheitsgurte im Fond unbrauchbar gemacht – sprich zugeschweißt – werden, damit auch ja keine Rückrüstung nach der Auslieferung erfolgen kann. Natürlich wäre eine Rücktypisierung theoretisch möglich. Dies würde aber automatisch dazu führen, die Normverbrauchsabgabe nachträglich abführen zu müssen, und bei den veranschlagten Summen überlegt man sich das nicht nur zwei Mal.

Belüftete Ersparnisse
Um in Zahlen zu reden: Bei einem gut bestückten Amarok V6 kann das schon einmal 38 Prozent NoVA ausmachen. Und bei KGM hat man auch nachgerechnet und kommt auf eine stolze Summe von 20.000 Euro, die man sich pro Kopf und Pick-up erspart, wenn man vorab auf Dreisitzer umstricken lässt. Der schöne Vorteil daran: Somit kommt man nicht nur weiterhin in den Genuss von belüfteten Ledersitzen und Niederquerschnittsommerreifen. Man hat auch endlich ordentlich Stauraum, da diese Modelle aufgrund einer anderen Gesetzgebung stets mit recht kurzen Ladeflächen bestückt wurden: Um nämlich bislang als N1 zu gelten, musste die innere Länge der Ladefläche mehr als 50 Prozent der Länge des Radstands entsprechen. Zumindest diese zugegeben etwas wirre Auflage hat seit der neuen NoVA-Regelung definitiv keine Bewandtnis mehr und auch manch US-Exemplar, das an dieser alten Regelung scheiterte, kommt so nun endlich in den Genuss als Nutzfahrzeug zu gelten. •

 

Kontrollierte Hassliebe

Wer seit der NoVA-Reform in Österreich einen Pick-up als Nutzfahrzeug zulassen möchte, muss Auflagen erfüllen, die aktuell erhältliche Modelle nicht schaffen. Es gilt nämlich, dass sie über eine einfache Ausstattung verfügen müssen, was aber nicht exakt definiert ist. Indes: Sind alleine schon Fensterheber oder Armlehnen im Fond verbaut, bewegt man sich laut Gesetz schon in luxuriösen Gefilden und die Einstufung als Pkw ist unvermeidbar.

Ausnahmen gibt es nur wenige:

-              Vollelektrischer Antrieb
-              Plug-in-Hybrid-Antrieb
-              Nur eine Sitzreihe

Nachdem es derzeit in Österreich aber nur Varianten mit zwei Sitzreihen gibt, im Gesetzesblatt aber nur auf die Sitz- und nicht auf die Türanzahl eingegangen wird, kann mit einem Umbau von zwei auf eine Sitzreihe dieses Problem ausgeklammert werden. Wer dennoch eine offene Ladefläche und zwei Sitzreihen benötigt: Die klassische Pritsche gilt ebenso als NoVa-befreit. Der Unterschied zu einem Pick-up: Die Ladefläche ist nicht nur über eine Heckklappe, sondern von drei Seiten über jeweils separat herunterzuklappende Ladebordwände zugänglich.

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