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Kleine Änderungen, große Wirkung

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Das Jahr 2027 bringt eine paar Neuerungen mit sich, die auf Fuhrparks durchaus Einfluss haben werden. Grund genug für uns diese und weitere Änderungen genauer zu beleuchten.

Pickerlintervalle

Die §57a-Untersuchung erfährt die wohl größte Änderung. Was für Werkstätten eine mittelschwere Katastrophe ist, ist für Fuhrparks ein kleiner Segen. Denn das bedeutet, dass viele nie wieder zu einer Pickel-Untersuchung müssen, weil sie ohnehin aller 4 Jahre das Auto tauschen. Aber was ist nun neu? Die bekannten Untersuchungsintervalle von 3-2-1 Jahren Abstand sind mit dem neuen Jahr passé. Die neue Regelung sagt 4-2-2-2-1 Jahre Abstand. Also wird die Fahrtüchtigkeit erstmals nach vier Jahren kontrolliert. Der ÖAMTC warnte bereits, dass bisher bereits viele Autos nach den ersten drei Jahren keine Plakette erhalten haben. Heißt also, es wird in Zukunft wahrscheinlich wieder kürzere Jahresservice-Intervalle geben. Damit die Pannenstatistik der einzelnen Marken nicht unter der Entbürokratisierung leidet. 

Digitale Vignette

Vorbei sind die Zeiten der bunten Trapeze auf der Windschutzscheibe. Ab 2027 kommt die Vignette ausschließlich digital. Die meisten Fuhrparks haben dies ohnehin schon lange umgestellt und kaufen die Vignetten über das Asfinag-Portal auf einmal für alle Autos. Hier ist wohl wenig Umstellungsaufwand zu erwarten.

Grätzl-Ladezonen

Wer in Wien als Lieferant unterwegs ist, kennt das. Entweder ist die eine Ladezone vorm Billa belegt und keine Parkplätze frei oder diese Ladezone ist sehr weit vom eigentlichen Ziel entfernt. Da kommen die neuen Grätzl-Ladezonen ins Spiel. Start war in den Bezirken 6., 7. und 8. und es wurden 17 Grätzl-Ladezonen eingerichtet. Diese sind sowohl für Privatpersonen, als auch für Lieferfahrzeuge nutzbar. Die maximale Aufenthaltsdauer sind 10 Minuten. Sollten sie sich bewähren, wird das Konzept auf weitere Bezirke ausgedehnt. 

Einheitlicher Bußgeldkatalog

Wer immer gesetzestreu unterwegs ist, wird diese Änderung gar nicht merken. Für alle anderen gilt, fast alles wird teurer und überall kostet es jetzt das gleiche. Denn die Strafen werden an das bundesweit höchste Strafmaß angeglichen.  Wer größere Fuhrparks verwaltet, kennt das Problem. Jede Woche flattern etliche Strafen hinein und jede Gemeinde hat ihre ganz persönlichen Eigenheiten. Das wird sich erstmal nicht ändern. Was sich ändert, ist der Betrag am Zahlschein. Es gibt Bestrebungen die Anonymverfügungen zu vereinheitlichen, jedoch steht die Umsetzung dafür noch in den Sternen. 

Abschwächung Besitzstörungsklagen

Ein paar findige Juristen haben es sich zur Aufgabe gemacht, ihren Lebensunterhalt durch Besitzstörungsklagen zu erzielen. Utopische Preise und Abmahnungen waren hierbei im Spiel und Kulanzregelungen waren eine Seltenheit. Dies war den Automobilclubs schon lang ein Dorn im Auge. Wenn man Opfer einer solchen Masche geworden ist, hat man im Beobachtungszeitraum bis 2031 die Möglichkeit beim Obersten Gerichtshof anzurufen und die Strafe minimieren zu lassen. Denn das maximale Strafmaß sollte 200 Euro nicht mehr übersteigen und somit sollte auch der außergerichtliche Einigungsvorschlag entsprechend niedriger sein. Die Judikatur erhofft sich dadurch wieder eine Normalisierung und weniger von diesen „Abzockermaschen“.

Sonstiges seit Mai 2026

Die Videoüberwachte Einfahrtsbeschränkung hat nun eine rechtliche Grundlage. Nun soll nach und nach für verschiedene Gebiete die reglementierte Einfahrt geprüft werden. Was dies im Einzelnen bedeutet, hängt von dem Gebiet ab. Es sind reine Lieferantenzufahrten für zum Beispiel Einkaufsstraßen im Gespräch, aber auch größere Zonen, die nur für Anreiner und Transporte freigegeben sein sollen. 

Seit Mai müssen die auf 25 km/h begrenzten E-Mopeds auf der Straße fahren. Das hat bereits für skurrile Bilder gesorgt. Vor Allem weil einige dies zum Anlass nehmen, die Drosselung der Fahrzeuge zu entfernen. Diese sind nicht für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt und entziehen sich mangels Kennzeichen oft der Strafexekution. 

Für E-Roller gilt nun auch eine 0,5 Promille-Grenze wie bei allen anderen Verkehrsteilnehmern. 

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