Test: VW ID.7 Tourer
Auch wenn der Passat gerade neu auf den Markt gebracht wurde, der ID.7 Tourer ist so etwas wie der legitime Nachfolger. ...
Diese Änderung der Anforderungen für eine positive §57a-Begutachtung sieht vor, dass der Verbrauch der Kraftfahrzeuge erhoben und an die Europäische Kommission übermittelt werden wird.
Dass es alle Jahre neue Auflagen gibt, die im Rahmen der jährlichen $57a-Überprüfung zu erfüllen sind, ist an sich nichts Neues. Sehr wohl aber, dass es dieses Mal nicht um Details der Verkehrssicherheit geht. So muss ab Stichtag 20. Mai eine Erfassung der Verbrauchsdaten aus dem realen Fahrbetrieb vorgenommen werden. Betroffen sind Diesel-, Benzin-, Hybrid- und Plug-in-Hybrid-Pkw sowie Leicht-Lkw mit erstmaliger Zulassung ab 1. Jänner 2021. Die ausgelesenen Daten werden an eine zentrale Datenbank des BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) gesendet und von dort an die europäische Umweltagentur weitergeleitet.
Ziel dieser Aktion: Eine transparente Feststellung, ob die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessenen Verbrauchswerte eingehalten werden. Wer die Verbrauchsdaten nicht hergeben möchte, kann das Auslesen der Daten allerdings verweigern, muss vom Fahrzeugbesitzer vor der Überprüfung aber aktiv eingefordert und mittels Unterschrift am Prüfbericht bestätigt werden. "Eine Verweigerung hat keine Auswirkungen auf die §57a Begutachtung – man bekommt trotzdem ein Pickerl", sagt ÖAMTC-Techniker Andrej Prosenc.
Geringe Abweichungen
Da bereits seit einem Jahr EU-weit von Vertragswerkstätten Erhebungen zu den Verbrauchsdaten durchgeführt werden, zeigen laut ÖAMTC die Daten bei Diesel-, Benzin- und Hybrid-Fahrzeugen nur geringe Abweichungen. Diese sind durch unterschiedliche Betriebsbedingungen – beispielsweise Anhänger-Betrieb, Bergfahrten oder auch die persönliche Fahrweise – erklärbar. Die Ergebnisse bei PlugIn-Hybrid-Fahrzeugen lassen darauf schließen, dass diese nicht, wie geplant, regelmäßig an der Steckdose geladen werden.
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