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Erhöhter Sachbezug

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Nicht nur die NoVA und die motorbezogene Versicherungssteuer treffen die Autofahrer hart, auch Fahrer hochpreisiger Firmenautos werden stärker zur Kasse gebeten. So wurde der maximale, 1,5-prozentige (0,75 Prozent bei weniger als durchschnittlich 500 privat gefahrenen Kilometern pro Monat) Sachbezugswert von bisher 600 auf 720 Euro angehoben, sprich die Bemessungsgrundlage von 40.

000 auf nunmehr 48.000 Euro erhöht. Die steuerlicheAbsetzbarkeit für Unternehmen bleibt allerdings weiter auf 40.000 Euro beschränkt ...

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