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Fotobeweis gilt!

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Ablenkung am Steuer hat mittlerweile den Alkohol als Gefahrenquelle Nr. 1 im Straßenverkehr abgelöst.

Durch den Wegfall des sogenannten Anhalteerfordernisses können ab sofort Vergehen wie das Telefonieren am Steuer (auch SMSen, Surfen etc.) bestraft werden, wenn der Lenker in eine Radarfalle tappt und am Foto erkenntlich ist. Verkehrsminister Jörg Leichtfried: "Die besten Regeln helfen nichts, wenn sie nicht auch kontrolliert werden." Auch die Gurtpflicht kann nun überprüft werden.

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