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NoVA-Fristverlängerung: Große Mehrheit im Finanzausschuss

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Foto: Maximilian Lottmann

NoVA-Erhöhung: Die Frist für bereits bestellte, aber noch nicht gelieferte Nutzfahrzeuge wird aufgrund der Lieferthematik bis Mai 2022 verlängert.

Aufatmen bei vielen Unternehmen aber auch Händlern und Importeuren rund um die neue Nutzfahrzeug-NoVA! Wegen Lieferengpässen soll die beschlossene Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Nutzfahrzeuge erst im Mai 2022 erfolgen, statt wie bisher geplant im November 2021. Darauf hat sich der Finanzausschuss mit breiter Mehrheit ausgesprochen, nur die NEOS stimmten dagegen.

Die NoVA wurde mit 1. Juli 2021 erhöht. Eine Übergangsfrist für Nutzfahrzeuge war bis 1. November geplant, soll nun aber bis 1. Mai 2022 verlängert werden. Damit wird jenen Unternehmen unter die Arme gegriffen, die ein Fahrzeug bereits bestellt haben, dieses aber noch nicht geliefert wurde. Der Kaufvertrag muss jedoch unverändert vor dem 1.6.2021 abgeschlossen worden sein. Aufgrund von akuten erheblichen Verzögerungen in den Lieferketten der Automobilindustrie, unter anderem bedingt durch die Corona-Krise, könnten derzeit Fahrzeugbestellvorgänge nicht mit der erforderlichen zeitlichen Sicherheit geplant und abgewickelt werden, begründete Andreas Ottenschläger (ÖVP) im Finanzausschuss die Erstreckung der Frist. Man wolle verhindern, dass die KäuferInnen unschuldig "zum Handkuss kommen" würden. Auch Hubert Fuchs (FPÖ), Elisabeth Götze (Grüne) sowie Kai Jan Krainer (SPÖ) sprachen sich für die Fristverlängerung aus.

Die Fristverlängerung wird nun noch im Parlament behandelt, bei der breiten Mehrheit im Finanzausschuss ist aber davon auszugehen, dass die Zustimmung nur noch Formsache ist.

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