Test Ford E-Tourneo Courier: Kleiner Planwagen
Beim vollelektrischen Connect stellt sich nicht die Frage, ob die Reichweite reicht. Sondern wie man damit schlau umgeht...
Christian Pesau, Geschäftsführer vom Arbeitskreis der Automobilimporteure in der Industriellenvereinigung, meldet die neusten Entwicklungen in der umstrittenen Sachbezugsthematik.
Mittlerweile gilt es als gesicherte Information, dass der Sachbezug für E-Autos schrittweise ab 2027 eingeführt werden soll. Auf diese Weise möchte die Bundesregierung ein Budget von 170 Millionen Euro aufbringen. Das Bundesministerium für Finanzen meldet hierzu allerdings eine kleine Änderung in der geplanten Höhe der Beträge.
> Weiterlesen: Ergebnisse der Blitzumfrage vom FVA zum Thema Sachbezug E-Pkw
Ab 2027 wird der Beitrag bei 0,375 Prozent des Anschaffungswertes liegen. Die Höchstbemessungsgrenze liegt bei 48.000 Euro. So weit so bekannt. Für 2028 soll dann der Anteil auf 0,625 Prozent angehoben werden. Somit ergibt sich ein Höchstsatz von 300 Euro Arbeitnehmeranteil. Das ist das Ergebnis der Verhandlungen am letzten Mai-Wochenende. Da diese Information von allen drei Regierungsparteien gestützt wird, gilt es als höchstwahrscheinlich, dass diese Regelung am 10 Juni verlautbart werden soll.
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