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Neues vom Iusboten: Mein Auto, meine Daten?

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Moderne Fahrzeuge sind riesige Datenzentren. Die Fülle an Sensoren und Computern, die mittlerweile verbaut sind, ist beeindruckend. Die Menge an Daten, die gesammelt wird, noch viel mehr. Andreas Förster vom Iusboten klärt auf, wem die Daten gehören und was man damit tun kann.

Wem gehören die Daten aus meinem Auto?

Moderne Fahrzeuge sind riesige Datenzentren. Die Fülle an Sensoren und Computern, die mittlerweile verbaut sind, ist beeindruckend. Die Menge an Daten, die gesammelt wird, noch viel mehr. Andreas Förster vom Iusboten klärt auf, wen die Daten gehören und was man damit tun kann.

Zugriff und Nutzung von Fahrzeugdaten

Moderne Fahrzeuge generieren als vernetzte Systeme kontinuierlich Daten, beispielsweise zum Zustand, zum Verbrauch oder zur Telemetrie. Lange Zeit unterlag der Zugriff auf diese Daten der technischen und vertraglichen Kontrolle der Fahrzeughersteller (OEM). Durch aktuelle Rechtsvorschriften auf europäischer und nationaler Ebene ändert sich diese Struktur fundamental. Mit der verbindlichen Anwendung des EU Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) sowie der Novellierung des Intelligente-Verkehrssysteme-Gesetzes (IVSG) wird der Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten für den freien Markt gesetzlich standardisiert. Für Autohäuser, Werkstätten, Flottenbetreiber und Leasinggesellschaften ergeben sich daraus neue operative Prozesse und datenbasierte Geschäftsmodelle. 

Der rechtliche Rahmen: EU Data Act und IVSG

Seit dem 12. September 2025 ist der EU Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) vollumfänglich anzuwenden. Die Verordnung regelt unter anderem den Zugang zu Daten vernetzter Produkte. Zentral ist hier die Definition des „Nutzers“: Dies ist in der Regel der Leasingnehmer oder Flottenbetreiber. Gemäß den Artikeln 3, 4 und 5 des Data Acts sind OEM verpflichtet, dem Nutzer die generierten Daten unverzüglich, in einem gängigen, maschinenlesbaren Format und – sofern technisch machbar – in Echtzeit bereitzustellen.

Zudem gibt das Gesetz dem Nutzer das Recht, diese Daten an Dritte (z. B. freie Werkstätten oder externe Flottensoftware-Anbieter) bereitstellen zu lassen. Die OEM dürfen für diese Datenweiterleitung ein Entgelt verlangen, dessen Voraussetzungen und Grenzen im Data Act geregelt sind. Darüber hinaus muss diese Entschädigung fair, diskriminierungsfrei und angemessen (sog. „FRAND“-Bedingungen) sein. Begleitet wird dies in Österreich durch das novellierte IVSG, das die EU-Richtlinie zu Intelligenten Verkehrssystemen national umsetzt und den standardisierten Austausch von Verkehrs- und Fahrzeugdaten mit der Infrastruktur über nationale Zugangspunkte regelt.

Technische Umsetzung

Für das Kfz-Gewerbe bedeutet die neue Rechtslage einen direkten, OEM-unabhängigen Zugriff auf technische Fahrzeugdaten. Dienstleister wie Karosserie- und Lackierfachbetriebe oder freie Werkstätten können auf Verlangen des Nutzers (Fahrzeughalter) Informationen zum Fahrzeug erhalten, etwa Fehlercodes, Kilometerstände und Sensorwerte.

Die rein physische Diagnose über die OBD-Schnittstelle kann so durch eine API-basierte Ferndiagnose ergänzt werden. Das führt dazu, dass Konstellationen möglich sind, in denen Fahrzeugdaten über eine API an die Werkstatt übermittelt werden, ohne dass sich das Fahrzeug physisch in der Werkstatt befindet. So kann ein Reparaturbedarf frühzeitig erkannt und der Betrieb die benötigten Ersatzteile bereits vor dem Werkstatttermin bestellen. Der Data Act hat daher Potenzial, die Reparatur- oder Servicedienstleistungen für einen Nutzer erheblich zu erleichtern. 

Auswirkungen auf Flottenbetreiber, Leasing und Versicherungen

Im Flotten- und Leasingbereich könnte der Zugriff auf die Fahrzeugdaten zu einer präziseren Kostenkontrolle und Risikobewertung führen. Fuhrparkleiter sind für die Erfassung von Verbrauchs- und Telematikdaten nicht mehr auf Nachrüstungen oder herstellerspezifische Abonnements angewiesen. Die Daten einer Flotte, die mehrere verschiedene Marken umfasst, können über standardisierte Schnittstellen in ein Flottenmanagementsystem integriert werden.

Für Leasinggeber öffnet der Data Act eine neue Chance bei der Restwertberechnung. Der direkte Zugriff auf Telematikdaten, insbesondere auf den State-of-Health der Traktionsbatterie, ermöglicht eine einfachere und genauere Bewertung des Fahrzeugs bei der Rückgabe, die auf tatsächlichen Fahrzeugdaten basiert. Gleichzeitig ermöglicht diese Datenbasis neue Geschäftsmodelle für nutzungsbasierte Bezahlung, beispielsweise für Versicherungen oder auch Leasinggeber.

Fazit

Der Data Act der Europäischen Union setzt die europäische Datenstrategie konsequent fort. Die regulatorische Absicht, Datensilos aufzubrechen und einen fairen, branchenübergreifenden und vor allem zugänglichen Datenmarkt zu schaffen, erweist sich als wirksam. Für die Akteure im Fahrzeugsektor – von der Werkstatt bis hin zur Versicherung – eröffnen sich neue Möglichkeiten, Fahrzeugdaten zu nutzen und damit die Dienstleistungsqualität zu erhöhen oder effizienter zu werden.

> Weiterlesen: Die Euro 7 aus Rechtssicht

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