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ÖAMTC: Wer zahlt Schäden durch Schlaglöcher?

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stock.adobe.com/brian

Wenn der Winter die Straße aufreisst ist Vorsicht geboten. Denn bei unvorsichtiger Fahrweise sind Schäden am Fahrzeug nicht auszuschließen. Was passiert jedoch, wenn man Vorsichtig war und trotzdem etwas passiert ist? Das beantwortet der ÖAMTC Rechtsbeistand Nikolaus Authried.

Wer aktuell viel auf Österreichs Straßen unterwegs ist, hat es schon bemerkt. Der Frost hat den Straßen zugesetzt. Viele Risse und Löcher zieren das Bild. Wer ungebremst durch ein Schlagloch rauscht, kann schnell teure Schäden provozieren. Grundsätzlich gilt hier: Vorrausschauendes Fahren und angepasste Geschwindigkeit. Wenn es trotzdem passiert, macht die Straße den entscheidenden Unterschied. Vor Allem wenn es durch die Straßenschäden zum Unfall kommt, heißt es alles ganz genau zu dokumentieren. Denn bei Straßen, die kostenfrei genutzt werden können, gilt ein Schlagloch dann als relevant, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei kostenpflichtigen Straßen (zb. Mautstraßen) gilt es dann schon, wenn nur eine leichte Fahrlässigkeit vorliegt. 

Nikolaus Authried von der ÖAMTC-Rechtsberatung erklärt:

  • Grobe Fahrlässigkeit: „Von grober Fahrlässigkeit spricht man zum Beispiel dann, wenn ein ausgeprägtes Schlagloch in der Fahrbahn schon länger bekannt ist, der zuständige Straßenerhalter aber nichts dagegen getan hat und die Stelle weder abgesichert noch gekennzeichnet wurde“
  • Leichte Fahrlässigkeit: "Auf kostenpflichtigen Straßen – z. B. Autobahnen und Schnellstraßen – führt bereits eine leichte Fahrlässigkeit zu einer Haftung des Straßenerhalters. Dieser muss im Falle eines Fahrzeugschadens beweisen, dass er alles unternommen hat, um die Gefahrenquelle rechtzeitig und effektiv zu beseitigen bzw. abzusichern – oder eben, dass ihm das aus gewissen Gründen unmöglich war."

> Weiterlesen: Rechtsberatung ÖAMTC

 

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