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NoVA-Übergangsfrist doch verlängert?

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Die Übergangsfrist bei der Einführung der Nfz-NoVA wird offenbar über den 1. November 2021 hinaus verlängert.

Nach massiver Intervention der Interessenvertretung findet in der NoVA-Problematik eine überraschende und umso erfreulichere Wende statt. Für die mit 1. Juni 2021 eingeführte Normverbrauchsabgabe für Nutzfahrzeuge und Pick-Ups hat bislang eine Übergangsfrist (für gekaufte aber noch nicht ausgelieferte) Fahrzeuge bis 1. November gegolten. Zahlreiche Unternehmer hatten auf Basis der Übergangsfrist noch Transporter und Picks gekauft und bestellt, in der Hoffnung oder sogar unter der Voraussetzung, dass diese Modelle noch vor Ende der Übergangsfrist geliefert werden.

Durch die bekannten Lieferprobleme sind nun unzählige Fahrzeuge noch nicht ausgeliefert und würde für den Kunden bei Anmeldung nach dem 1. November erheblich teurer, (Rechts-)Streitigkeiten mit dem Händler inklusive.

Mittels Initiativantrag von ÖVP- und Grün-Abgeordneten wird nun eine Verlängerung der Übergangsfrist auf 1. Mai 2022 beantragt. Auch wenn die nächsten Plenarsitzungen erst im November bzw. Dezember stattfindet, soll eine rückwirkende Fristverlängerung in Kraft treten. „Dafür soll es auch Rechtssicherheit geben. Es wird kein Nachteil für Händler entstehen “, erklärt Dr. Christian Pesau, Geschäftsführer beim Arbeitskreis der Automobilimporteure. Voraussetzung ist weiterhin ein Kaufvertragsabschluss vor dem 1. Juni 2021. 

Damit wird das unermüdliche Engagement des Arbeitskreises der Automobilimporteure und des Bundesgremiums des Fahrzeughandels nun doch belohnt. „Bis Mitte Oktober hat es nicht so ausgesehen, als würden wir hier bei der Bundesregierung Gehör finden“, so Pesau.

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